Da wir wissen, dass es für Sie nicht einfach ist die volle Teilnehmergebühr aufzubringen, wollen wir
Ihnen und Ihrem Kind dennoch die Möglichkeit bieten, an einer Fußballferienschule des Thüringer
Fußball-Verbands e.V. teilzunehmen.
Als Hartz IV/SGB II- bzw. Sozialgeldempfänger können Sie zusätzlich zum Kinderzuschlag Leistungen
für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen. Über dieses Bildungs- und Teilhabepaket können
Sie insbesondere die „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ für Ihr Kind
ermöglichen.
Somit wird Ihnen ein Teil des Preises erstattet, wodurch Sie Ihrem Kind den Wunsch auf Teilnahme
an einer Fußballferienschule des Thüringer Fußball-Verbands e.V. erfüllen können.
So einfach geht’s:
Nutzen Sie die Chance! Wir freuen uns darauf, Ihre Kinder bei den Fußballferienschulen des Thüringer
Fußball-Verbands e.V. begrüßen zu dürfen.
Hier Antrag (Region Erfurt) herunterladen »
Kinderzuschlag muss gesondert schriftlich beantragt werden. Für Zeiten vor der Antragstellung
wird kein Zuschlag erbracht. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen
Familienkasse der Agentur für Arbeit und im Internet unter www.familienkasse.de
Die Bildungs- und Teilhabeleistungen können unter Vorlage des Ihnen erteilten Bescheids über den
bewilligten Kinderzuschlag bei der zuständigen kommunalen Stelle beantragt werden.
Antragssteller aus dem Raum Erfurt können sich den Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe
hier direkt herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben beim Amt für Soziales und
Gesundheit der Stadt Erfurt abgeben.